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   LG Bonn, 03.11.1994 - 15 O 169/94   

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https://dejure.org/1994,11183
LG Bonn, 03.11.1994 - 15 O 169/94 (https://dejure.org/1994,11183)
LG Bonn, Entscheidung vom 03.11.1994 - 15 O 169/94 (https://dejure.org/1994,11183)
LG Bonn, Entscheidung vom 03. November 1994 - 15 O 169/94 (https://dejure.org/1994,11183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1492
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Saarbrücken, 29.01.2015 - 3 O 295/13

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines fehlerhaften

    Das Landgericht Bonn hat einem Kläger für eine viereinhalbmonatige Untersuchungshaft im Urteil vom 03.11.1994 (Az.. 15 O 169/94) einen Schmerzensgeldbetrag von 15.000 DM zu gesprochen.
  • LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04

    Amtshaftung: Menschenunwürdige Unterbringung eines Untersuchungshäftlings

    Nicht vergleichbar erscheinen dagegen Entscheidungen, bei denen der Ausgleich für rechtswidrige Freiheitsentziehung im Vordergrund stand (LG Bonn NJW-RR 1995, 1492: 15.000 DM für viereinhalb Monate unrechtmäßiger Untersuchungshaft infolge einer leichtfertigen Strafanzeige; OLG München zitiert nach Juris KORE570279200 : 2000 DM für vier Tage unrechtmäßige Beugehaft; Court of Appeal London zitiert nach Juris KORE541489500 : 350 Pfund für eine 15-jährigen Jugendlichen wegen acht Stunden unrechtmäßigen Polizeigewahrsams mit der Folge andauernder psychischer Beeinträchtigungen; LG München NJW-RR 1997, 279: 50 DM für rechtlich nicht notwendigen Polizeigewahrsam - "Münchner Kessel"-).
  • LG Bonn, 24.03.2010 - 5 S 175/09

    Silvesterreise, Reisepreisminderung, Silvestermenu

    Dem steht auch nicht entgegen, dass die von der Beklagten behauptete Anzeige gegenüber der Hotelrezeption im Grundsatz nicht der dahingehenden Obliegenheit eines Reisenden genügt (vgl. dazu Palandt-Sprau, BGB, 63. Auflage, § 651d Rdnr. 4; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1995, 1492).
  • LG Hamburg, 26.08.1997 - 309 S 292/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Sachverständigenhaftung, Falschbegutachtung

    Etwa, indem er durch eine leichtfertig oder mutwillig abgegebene Strafanzeige und Zeugenaussage erreicht, daß der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen wird (LG Bonn, NJW-RR 1995, 1492; LG Essen, AnwBl 1984, 96).
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